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Datum: 03.04.2024

Cannabis teillegalisiert: Kiffen am HAUS bleibt verboten

Das Cannabisgesetz ist zum 01.04.2024 in Kraft getreten und richtet sich vor allem an Erwachsene. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Konsum, Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten.


Das Cannabisgesetz regelt den legalen, privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Verkauf von Cannabis bleibt auch für Erwachsene verboten, die Weitergabe an Jugendliche ebenso. Wer Jugendlichen Cannabis anbietet, muss mit hohen Strafen rechnen (Quelle: https://www.cannabispraevention.de).

Diese Regeln gelten auch im Umkreis von 100m um das HAUS (s. §5 CanG; bubatzkarte.de)!


Weitere Informationen und Hilfsangebote:


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