Sprungziele
Inhalt
Datum: 20.11.2021

Neue Coronaverordnung: 2G-Regel im HAUS

Mit Wirkung vom 20.11.2021 gilt für den Besuch im HAUS (inkl. Kino) die 2G-Regel: Besucher*innen müssen zum Betreten des Innenbereichs einen Impf- oder Genesenennachweis erbringen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 7 Jahren. Von Schüler*innen unter 18 Jahren benötigen wir eine Testbescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie in der Schule zwei Mal die Woche getestet werden.

Ohne diese Voraussetzungen ist ein Besuch im Haus nicht möglich.

Wir bedauern sehr, dass diese Regelung euch erneut den Besuch im HAUS erschwert, bitten aber um Verständis dafür, dass wir uns streng an die Vorgaben der Landes- und Bundesregierung halten müssen.

Für Veranstaltungen auf dem HAUS-Außengelände gilt die 3G-Regel.

nach oben zurück