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Datum: 19.05.2020

Hygienekonzept für das Kommunale Kino Eckernförde

Der Kinosaal in „Das Haus” bietet für 22 Menschen aus unterschiedlichen Haushalten Platz - unter der Voraussetzung des Mindestabstandes von 1,5 m zu allen Seiten. Der Kinosaal verfügt über eine regelmäßig gewartete, funktionierende Lüftungsanlage.

Allgemein

Der Aufenthalt im Kino ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Maskenpflicht

Im gesamten Gebäude und somit auch beim Ein- und Auslass in den Kinosaal und bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen besteht Maskenpflicht. Auf den Sitzplätzen im Kino gilt keine Maskenpflicht. Es muss aber sichergestellt werden, dass der Mindestabstand zwischen erlaubten Personengruppen eingehalten wird.

Abstandsregelungen

Im gesamten Gebäude und somit auch beim Ein- und Auslass in den Kinosaal und bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen, muss der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten werden, sofern keine Trennvorrichtungen vorhanden ist.

Abstandsregelungen im Saal

Im Saal muss um jede*n Besucher*in genügend Platz freigehalten werden. Eine Person auf je 5 Quadratmeter Grundfläche ist zulässig. Durch feste Sitzplatzzuweisung oder Kontrolle des Personals werden die Maßnahmen gesteuert. Beim Auslass nach Ende der Vorstellung ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.

Hygiene

Für Hygiene  wird durch ausreichend Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel im Eingangsbereich,sowie in den Sanitärräumen gesorgt. Besondere Hygiene gilt für Flächen, die viele benutzen (etwa Klinken, Türgriffe, Armaturen, Handläufe, Sanitäreinrichtungen).

Nachverfolgung

Zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erstellen wir ein Formblatt auf dem alle erforderten Daten der Person erhoben werden. Das Personal kontrolliert, ob jede*r Besucher*in den Bogen ausgefüllt hat. Die Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Das Haus –Team vom Kommunalen Kino in Eckernförde dankt Ihnen für Ihre Kooperation.

Bleiben Sie gesund und munter!

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