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Datum: 12.01.2022

Maskenpflicht im HAUS und im Kommunalen Kino

Neues Jahr, neue Landesverordnungen zur Eindämmung der Coronapandemie: Ab sofort gilt im HAUS sowie im Kommunalen Kino die Maskenpflicht. Die 2G-Regel, die bereits seit November 2021 im HAUS angewendet wird, bleibt davon unberührt und weiterhin bestehen. Aus den neuen Bestimmungen mit Wirkung vom 12.01.2022 ergeben sich weitere und neue Vorgaben für den Besuch unserer Jugend-, Kultur- und Medienwerkstatt sowie des Kommunalen Kinos.

Wir bedauern sehr, dass diese Regelungen euch erneut den Besuch im HAUS erschweren, bitten aber um Verständis dafür, dass wir uns streng an die Vorgaben der Landes- und Bundesregierung halten müssen.

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