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Datum: 03.03.2022

Update des Hygienekonzepts: Lockerungen fürs KoKi

Mit Wirkung vom 03.03.2022 gelten neue Vorgaben der Landesregierung für den Schutz vor Corona. Für den Besuch im HAUS ergibt sich daraus ein leicht aktualisiertes Hygienekonzept, nach dem für den Besuch im HAUS neuerdings wieder 3G inkl. Maskenpflicht gilt. Im Kommunalen Kino gilt ebenfalls 3G, am Platz kann auf den Mund-Nasen-Schutz jedoch verzichtet werden. Für Tanzverstaltungen gilt aktuell 2G+.

Besucher*innen müssen zum Betreten des Innenbereichs also einen aktuellen und offiziellen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erbringen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 7 Jahren. Von Schüler*innen unter 18 Jahren benötigen wir eine Testbescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie in der Schule mind. zwei Mal die Woche getestet werden. Ohne diese Voraussetzungen ist ein Besuch im HAUS nicht möglich.

Wir bedauern sehr, dass diese Regelung euch erneut den Besuch im HAUS erschwert, bitten aber um Verständis dafür, dass wir uns streng an die Vorgaben der Landes- und Bundesregierung halten müssen.

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