Neue Coronaverordnung: 3-G-Regel in Kraft gesetzt!
Ohne diese Voraussetzungen ist ein Besuch im Haus nicht möglich. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 7 Jahren. Schüler:innen unter 18 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen dies durch einen entsprechenden Nachweis belegen können.
Wir bedauern sehr, dass diese Regelung euch erneut den Besuch im Haus erschwert, bitten aber um Verständis dafür, dass wir uns streng an die Vorgaben der Landes- und Bundesregierung halten müssen.
Trotzdem seid ihr uns natürlich weiterhin herzlich willkommen und wir hoffen, dass euch die neuen Regeln nicht von einem Besuch abhalten werden!